Brand‌‌‌schutz

Brandschutz für Unternehmen wird in zwei Teilbereiche unterteilt. Dabei handelt es sich um den vorbeugenden und 
den abwehrenden Brandschutz. Als Arbeitgeber dürfen Sie die Maßnahmen der Brandbekämpfung und Brandprävention, welche
Sie z.B. in der Arbeitsstättenverordnung oder Vorschriften der Berufsgenossenschaft finden, nicht vernachlässigen. Zudem muss sich jeder Unternehmer bei der zuständigen Feuerversicherung informieren, welche Vorschriften, Auflagen und Obliegenheiten für Ihn und sein Unternehmen gelten. 

Zu den organisatorischen Brandschutzmaßnahmen im Unternehmen zählen z.B.:
- die Brandschutzordnung, bestehend aus Teil A, B und C
- Flucht- und Rettungspläne
- Brandschutztüren und Tore
- Feuerlöscheinrichtungen
- Bestellungen im Unternehmen wie z.B. Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer

Wir unterstützen und beraten Sie in allen Belangen des betrieblichen Brandschutzes. Zudem können wir die oben genannten Aufgaben als externer Brandschutzbeauftragter für Sie übernehmen.  Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Brandschutzhelfer für Ihren Betrieb auszubilden/fortzubilden.

 
 
 
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