Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist die Grundlage für die Tätigkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Es regelt insbesondere, wann Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt werden müssen, welche Aufgaben sie haben und welche Qualifikationen sie aufweisen müssen. Die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" konkretisiert die Anforderungen des ASiG hinsichtlich der Fachkunde, der Einsatzzeitberechnung und den Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Wir bieten Ihnen eine Rundumbetreuung, welche den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft vollständig erfüllt, dazu zählen speziell:
- sicherheitstechnische Betreuung des Unternehmens nach DGUV V2 (Sicherheitsfachkräfte)
- Hilfe bei dem Erstellen von verschiedener Dokumente wie z.B.:
- Gefährdungsbeurteilungen
- Gefahrstoff- und Maschinenkatastern
- Betriebsanweisungen
- Bestellungen und Beauftragungen
- Explosionsschutzdokumente
Beratung bei:
- der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
- der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln
- der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- der Auswahl und Erprobung von Personenschutzausrüstung
- der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufs
- der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Unfallanzeigen
- Durchführen von Mitarbeiterschulungen:
- jährliche Mitarbeiterunterweisung nach DGUV V1 §4
- spezifische Mitarbeiterunterweisungen