Prüfen und Messen

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sowie die 
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind für alle Unternehmer unumgänglich.  
Wir beraten Sie hinsichtlich aller Richtlinien und führen in Ihrem Unternehmen alle anfallenden Prüfungen durch.

Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung (UVV) werden auf Wunsch durch unsere ausgebildeten und zertifizierten Fachkräfte in Ihrem Unternehmen durchgeführt. Dazu zählen z.B. Prüfen von:
- Erdbaumaschinen
- Flurförderzeugen
- Hebe- und Ladebühnen
- Krane
- Dienstfahrzeuge
- Türen und Tore
- handgeführte Arbeitsmittel
- u.v.m.

Ungünstige Umgebungsbedingungen und alltägliche Belastungen beeinträchtigen die Arbeitsatmosphäre und können sich negativ auf die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter auswirken. Wir messen für Sie die in der ASR und ArbStättV festgelegten Anforderungen wie z.B.:
- ASR A 3.4 Beleuchtung
- ASR A 3.5 Raumtemperatur
- ASR A 3.6 Lüftung
- ASR A 3.7 Lärm

wir beraten Sie in Hinsicht auf spezifische Anforderungen der ASR, wie z.B.:
- ASR A 1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen
- ASR A 1.8 Verkehrswege
- ASA A 2.3 Flucht- und Rettungswege
- ASR A 4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume
- ASR A 5.2 Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr

 
 
 
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