SiGeKo

Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen.
Auf Baustellen sind meist mehrere Firmen am Bauprojekt beteiligt. Hier ergeben sich sogenannte "gewerkübergreifende Gefährdungen". Seit 1998 ist der Einsatz eines SiGeKo in der Baustellenverordnung (BauStellV) geregelt. Der SiGeKo wird vom Bauherrn für eine Baumaßnahme schriftlich bestellt und begleitet Ihn in der Planungs- sowie Ausführungsphase. 

Gerne übernehmen wir für Ihr Bauprojekt die Aufgabe des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators nach RAB 30. 

In der Planungsphase erstellen wir für Sie z.B.:
- die Vorankündigung
- SiGe-Pläne
- Baustellenordnung
- "Unterlage" für spätere Arbeiten

In der Ausführungsphase werden von uns:
- regelmäßige Baustellenbegehungen durchgeführt
- Begehungsberichte verfasst 
- sicherheitstechnische Einrichtungen überprüft
- Umsetzung und Einhaltung der Baustellenordnung kontrolliert
- die Bauherren in allen sicherheitstechnischen Angelegenheiten beraten
- Baubesprechungen begleitet 
- der SiGe-Plan fortgeschrieben

Wir sind für Sie als SiGeKo regelmäßig vor Ort und stehen Ihnen während des gesamten Bauvorhabens tatkräftig und engagiert zur Seite.

 
 
 
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